Lohn- und Gehaltsabrechnung extern – Ihr persönliches Lohnbüro

Wir übernehmen für Sie alle Aufgaben, die zur Erstellung einer Lohn- und Gehaltsabrechnung notwendig sind. Unser Auftrag besteht darin, Ihnen Kapazitäten für ihr Kerngeschäft zu schaffen indem wir diese höchst sensiblen Aufgaben übernehmen.
Wenn Sie als selbstständiger Unternehmer auch noch verantwortlich für die Personalarbeit sind, dann haben Sie, ohne es vielleicht zu merken, gleich zwei Kerngeschäfte zur Bearbeitung. Zu groß ist der Spielraum für Unstimmigkeiten. Das nimmt viel Zeit in Anspruch. Es passieren Fehler und diese kosten nicht nur Nerven, sondern in einer Prüfung kosten diese auch richtig viel Geld. Ihre Selbstständigkeit basiert auf einem ganz anderem Fachgebiet, in dem Ihnen auch keiner etwas vormacht. Daher schaffen Sie Vertrauen und kommen Sie zu uns.

Diese professionelle Leistung übernehmen wir gern ganzheitlich für Sie. Dazu gehört unter anderem auch die Erstellung der Lohn- und Gehaltsabrechnung. Unsere Aufgaben bestehen aus Arbeitsfeldern rund um Personal, dementsprechend bieten wir unseren Kunden Sicherheit.

Abrechnen mit HR-Intentus

Jeden Monat termingerecht und professionell abrechnen. Vorbei an den Lohnsteuern, hin zur Sozialversicherung in Abstimmung mit den vielen Gesetzen im Erstellen einer Lohn- und Gehaltsabrechnung. Das ist schon für einen Nicht-Personaler mit einer großen Herausforderung verbunden, die es zu überwinden gilt. Bis dahin ist von einem Haftungsrisiko noch nicht die Rede. Dieses, kommt erst mit der Ankündigung einer Lohnsteuerprüfung oder einer Prüfung durch die Deutsche Rentenversicherung zum Vorschein.

Sie dürfen das gern an uns, einen externen und professionellen Dienstleister delegieren. Unsere Fachkräfte sind Meister in all diesen Gebieten.

Wir übernehmen das gern für Sie von A bis Z

  • Erstellen der monatlichen Lohn- und Gehaltsabrechnung
  • Führen von statistischen Werten wie z.B. Urlaub, Krank, Arbeitszeitkonten
  • Neuanlage von Eintritten unter Berücksichtigung der Lohnsteuer- und Sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung
  • Erstellung von behördlichen Bescheinigungen wie z.B. Arbeitsbescheinigung lt. § 312 SGB III
  • Erstellung der Erstattungsanträge für die Krankenkassen z.B. bei Lohnfortzahlung oder Mutterschutz
  • Erstellen der jährlichen Berufsgenossenschaftsmeldung/Lohnnachweis
  • Bearbeitung von Personalfreisetzung zzgl. Zusendung der Austrittspapiere an den Mitarbeiter